Am 20.12.2016 kam es in einer IGMG Moschee in Nobistor (Hamburg) zur Sachbeschädigung. Mit einer brennenden Substanz wurde sowohl die Tür als auch der Eingangsbereich der Moschee verätzt. Die Kriminalpolizei ermittelte. Quelle: Fair
Am 16.02.2016 wurden die Fenster des Islamischen Zentrums in Plauen eingeschlagen. Der Sachschaden betrug ca. 500,00 €. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 08.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 24.12.2016 in Melsungen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgemeinschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 23.12.2016 in Flensburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 29.09.2016 in Wittenberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.