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Störung der Religionsausübung in Magdeburg

Veröffentlicht am 19/10/2020 Dokumentationsnummer: ST20200531MD

Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 31.05.2020 in Magdeburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Sachsen-Anhalt
Ort Magdeburg
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 31.05.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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