Am 13.05.2017 wollten Unbekannte einen Anschlag mittels Pyrotechnik auf den Gebetsraum des Vereines „Haus der Weisheit e. V.“ in Zwickau West verüben.
Die unbekannten Täter brachten Pyrotechnik von außen an die Fensterscheibe des Gebetsraumes an. Diese wurde jedoch nicht gezündet. Am selben Tag wurde eine Bombe an einen „Döner Imbiss“ angebracht, die auch explodierte . Ein Sachschaden entstand, es wurde niemand verletzt. Beide Vorfälle fanden am Lutherviertel in Zwickau West, statt. Das für extremistische Straftaten zuständige Operative Abwehrzentrum (OAZ) ermittelte wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Islamfeindlichkeit wurde nicht als Tatmotiv aufgenommen. Ob zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang vorlag oder eine politische Motivation zu Grunde lag, war Gegenstand weiterer Ermittlungen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf