Am 13.05.2017 wollten Unbekannte einen Anschlag mittels Pyrotechnik auf den Gebetsraum des Vereines „Haus der Weisheit e. V.“ in Zwickau West verüben.
Die unbekannten Täter brachten Pyrotechnik von außen an die Fensterscheibe des Gebetsraumes an. Diese wurde jedoch nicht gezündet. Am selben Tag wurde eine Bombe an einen „Döner Imbiss“ angebracht, die auch explodierte . Ein Sachschaden entstand, es wurde niemand verletzt. Beide Vorfälle fanden am Lutherviertel in Zwickau West, statt. Das für extremistische Straftaten zuständige Operative Abwehrzentrum (OAZ) ermittelte wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Islamfeindlichkeit wurde nicht als Tatmotiv aufgenommen. Ob zwischen den beiden Fällen ein Zusammenhang vorlag oder eine politische Motivation zu Grunde lag, war Gegenstand weiterer Ermittlungen.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898