Am 02.02.2018 kam es in Halle-Neustadt zu einem Moscheeangriff. Die Moschee „Islamisches Kulturzentrum am Meeresbrunnen“ (ZMD) wurde von bisher unbekannten Tätern beschossen.
Demnach befanden sich die Täter in einem benachbarten Hochhaus und schossen gegen die Wand des Moscheegebäudes. Die Polizei vermutet den Einsatz von Luftgewehr-Geschossen. Zur Tatzeit fand ein Kurs in der Moschee statt, ein 34-jähriger Besucher der Moschee wurde an seiner Hand verletzt. Dieser meldete den Vorfall der Polizei und erstattete Anzeige.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf