Am 11.01.2018 kam es in Dresden zu einem Moscheeangriff. Unbekannte haben rassistische Parolen in arabischer Sprache in Dresden-Friedrichstadt an die Fassade des Islamischen Zentrums Dresden geschmiert.
Die vermutlich mittels einer Schablone aufgebrachten Schriftzüge lassen sich sinngemäß mit „Geht zurück in eure Heimat“ übersetzen. Da die Schmierereien sowohl direkt an der Fassade des Islamischen Zentrums als auch im weiteren Umfeld aufgetaucht sind, geht die Polizei von einem „fremdenfeindlichen“ Hintergrund aus. Anders als bei bisherigen Fällen wurden keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, deshalb blieb die Einordnung der Schmierereien in ein bestimmtes politisches Spektrum aus.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898