Am 11.01.2018 kam es in Dresden zu einem Moscheeangriff. Unbekannte haben rassistische Parolen in arabischer Sprache in Dresden-Friedrichstadt an die Fassade des Islamischen Zentrums Dresden geschmiert.
Die vermutlich mittels einer Schablone aufgebrachten Schriftzüge lassen sich sinngemäß mit „Geht zurück in eure Heimat“ übersetzen. Da die Schmierereien sowohl direkt an der Fassade des Islamischen Zentrums als auch im weiteren Umfeld aufgetaucht sind, geht die Polizei von einem „fremdenfeindlichen“ Hintergrund aus. Anders als bei bisherigen Fällen wurden keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, deshalb blieb die Einordnung der Schmierereien in ein bestimmtes politisches Spektrum aus.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd