Am 11.01.2018 kam es in Dresden zu einem Moscheeangriff. Unbekannte haben rassistische Parolen in arabischer Sprache in Dresden-Friedrichstadt an die Fassade des Islamischen Zentrums Dresden geschmiert.
Die vermutlich mittels einer Schablone aufgebrachten Schriftzüge lassen sich sinngemäß mit „Geht zurück in eure Heimat“ übersetzen. Da die Schmierereien sowohl direkt an der Fassade des Islamischen Zentrums als auch im weiteren Umfeld aufgetaucht sind, geht die Polizei von einem „fremdenfeindlichen“ Hintergrund aus. Anders als bei bisherigen Fällen wurden keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, deshalb blieb die Einordnung der Schmierereien in ein bestimmtes politisches Spektrum aus.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf