Am 22.11.2022 wurde die Mevlana Moschee (ATIB) in Frankfurt am Main Ziel eines Angriffs. Unbekannte bewarfen die Moschee mit Farbbeuteln in den Farben Grün, Gelb und Rot. Quelle: https://www.islamiq.de/2022/11/23/moschee-mit-farbbeutel-beworfen-und-beschaedigt/
Bildquelle: WDR / Joswig Die Hicret-Moschee (IGMG) in Bielefeld Brackwede wurde erneut Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt zwanzig unerwünschte Essenslieferungen. Die Kassenzettel enthielten dabei Drohungen und Hassbotschaften mit der Aufschrift „Dönermord wird Volkssport“. Die Moscheegemeinde hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Volksverhetzung erstattet und der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Im Dezember 2023 wurde die Moschee zum Ziel eines ähnlichen Angriffs. Quellen: Bielefelder Moschee erhält Hassbotschaften per Lieferdienst – Westfalen-Lippe – Nachrichten – WDR Bielefeld: Moschee bekommt Drohungen per Lieferando | MOPO
In der Nacht vom 19. auf den 20.01.2024 brachen Unbekannte in die Baustelle einer bosnischen Moschee in Essen ein und verübten einen Brandanschlag. Auf dem Dach der im Bau befindlichen Moschee konnten außerdem drei mal drei Meter große Hakenkreuze entdeckt werden, die im Schnee hinterlassen wurden. Die Polizei nahm vorläufig zwei Verdächtige fest, gegen die wegen des Verdachts von Brandstiftung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt wird. Quellen: https://dzemat-essen.de/ https://www.islamiq.de/2024/01/20/zwei-junge-maenner-versuchen-im-bau-befindliche-moschee-anzuzuenden/
Am 07.04.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Idstein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und konnte dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 14.04.2023 kam es laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom Bundestag auch in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf