Am 10.09.2024 erhielt die Al-Iman Moschee in Göttingen einen Hassbrief mit rechtsextremen Inhalten. Der Staatsschutz geht in diesem Fall von Volksverhetzung aus. Es wird nun gegen Unbekannt ermittelt. Quelle: POL-GÖ: (350/2024) Hassbrief und wirre Schreiben an Moscheen – Polizei ermittelt … | Presseportal
Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert. Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal
Am 12.09.2024 erhielt die DITIB Moschee in Göttingen einen Brief mit rechtsextremen Inhalten (u.a. Hakenkreuze). Es handelt sich hier laut Polizei um einen bekannten Täter, der schon mehrmals Briefe dieser Art geschrieben haben soll. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Quelle: Presseportal
Die Heidelberger DITIB-Moschee erhielt am Morgen des 01.06.2024 fünf Drohungen über das soziale Netzwerk Facebook und per E-Mail. Laut dem Gemeindesekretär Halil Aydin schrieben Rechtsextremisten, dass sie bewaffnet seien und die Gemeinde im Auge behalten würden. Fremdenfeindliche Aussagen wie „Warum bleibt ihr nicht in euren Ländern?“ waren auch in den Nachrichten an die Gemeinde enthalten. Die Gemeinde stehe diesbezüglich im Kontakt mit der Polizei. Quelle: https://www.rnz.de
Am 01.11.2023 kam es in Wiesbaden laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 03.11.2023 kam es in Düsseldorf laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)