Während in Deutschland nahezu im Wochentakt Moscheen angegriffen werden, ist die politische, mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit verschwindend gering. Mit unserer Initiative #brandeilig werden Moscheeangriffe online dokumentiert und mit ausführlichen Informationen zugänglich gemacht, um eine systematische Erfassung zu gewährleisten und die Dimensionen der Gefahr, der muslimische Gemeinden ausgesetzt sind, vor Augen zu führen.
Für die Jahre 2014 bis 2018 haben wir bisher 420 Moscheeangriffe registriert. Die Spannbreite der Tatausführung reicht von Brandstiftung, Zerstörung von Sachgütern, Beschädigung der Gebäude, Hakenkreuzschmierereien, Schändung von religiösen Gegenständen, Ablegen von Tierkadavern bis hin zu Bombenanschlägen. Die Aufklärungsquote ist sehr niedrig, die Täter kommen in aller Regel ungestraft davon. Es fehlt darüber hinaus auch an einer gesamtgesellschaftlichen Sensibilität zu diesem Thema. Bei Angriffen auf Gotteshäuser handelt es sich um eine besonders tiefwirkende Grenzüberschreitung, von der nicht nur die Gemeinden oder die Religionsangehörigen, sondern das friedliche Miteinander insgesamt betroffen ist.
An dieser fehlenden Sensibilität, am fehlenden Aufschrei gegen die bereits seit langen Jahren ungebrochen anhaltenden Angriffe auf Moscheen möchten wir etwas ändern. Die Initiative #brandeilig bezweckt, Informationen über Moscheeangriffe einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und dadurch die Lücke einer systematischen und einheitlichen Erfassung von Angriffen auf Moscheen zu schließen. Unsere Dokumentationsseite stellt Wissenschaftlern, Redaktionen sowie dem gesamten interessierten Publikum eine Datenbank zur Verfügung, die es ermöglicht, das Themenfeld substantiiert und umfassend zu beleuchten.
In Gedenken an Marwa El-Sherbini gehen wir am Tag gegen antimuslimischen Rassismus, dem 01.07.2019, unter der Webadresse www.brandeilig.org online. Ein besonderer Aufruf gilt hierbei allen Akteuren, die sich ebenfalls auf diesem Feld engagieren: #brandeilig lebt davon, Informationen aus allen zugänglichen Quellen zusammenzutragen und diese zu veröffentlichen. In diesem Sinne ist die Initiative offen für Kooperationen.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Rohe Gewalt, Ausgrenzung und Stigmatisierung erfordern unsere Aufmerksamkeit. Es ist #brandeilig!
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf