Am 29.08.2016, in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, wurde die Eingangstür der Fatih Moschee in der Parchimer Kleinstadt von Unbekannten zugemauert.
Die rund ein Meter hohe Mauer beklebten die Täter mit Zetteln, auf denen beleidigende und rassistische Parolen standen. Zur Tatzeit befand sich niemand im Gebäude. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen. Die Moschee wurde innerhalb weniger Monate zum zweiten Mal zum Ziel eines Angriffes
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898