Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 05.12.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 20.08.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „VerstoßversammlG“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 16.04.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Nötigung § 240 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Auf die Eyyüp Sultan Moschee (DITIB) in Leipzig wurde am 07.08.2018 erneut ein Anschlag verübt. Nachts um 2:25 wurde die Polizei wegen eines Farbanschlags zum Tatort gerufen. Unbekannte Täter hatten mit roter, grüner und gelber Farbe die Außenfassade der Moschee beschmiert. In Januar 2018 war die Moschee schon einmal Opfer eines Übergriffs geworden. Es wird von einer linksextremistischen Motivation ausgegangen. Quelle
Am 22.01.2018 kam es in Leipzig zu einem Moscheeangriff. Fenster der Eyüp Sultan Moschee (DITIB) wurde mit Steinen beworfen und die Fassade mit Bitumen besudelt. Außerdem hinterließen sie mehrere Schriftzüge – u. a. „YPG“ „PKK“ – Eine linke Gruppierung soll sich zu der Tat via Internet bekannt haben, wie die Polizei mitteilte. Der polizeiliche Extremismus und Terrorismus Abwehrzentrum (PTAZ) beim Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen. Quelle