Am 04.02.2024 wurde eine Moschee in Leipzig laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: 2011292.pdf (bundestag.de)
In Leipzig kam es am 11.06.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 14.12.2021 wurde die Eyüp Sultan Moschee (DITIB) in Leipzig Ziel eines Angriffs. Wie ein Polizeisprecher erklärte, wurde die Moschee sei im Zusammenhang mit einem Aufzug von etwa 100 vermummten Menschen beschädigt. Die Personen waren durch die Eisenbahnstraße im Leipziger Osten gezogen, hatten Pyrotechnik gezündet, Mülltonnen in Brand gesetzt und fünf Autos durch Flaschenwürfe beschädigt. Dabei war die Moschee das einzige Gebäude, das betroffen war. Es wurden vier Fensterscheiben eingeschlagen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 20.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 21.04.2020 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 13.09.2019 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.