In Köln kam es am 03.11.2023 der Bundestagsdrucksache 20/1129 zu einer islamfeindlichen Straftat auf die Kölner Zentralmoschee. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de) https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/6fc2f69f-5269-4b3a-8732-cb5f929d18cf20240403%20M%C3%9C%20Bericht%202023.pdf

Die Kölner DITIB Zentralmoschee erhielt im Mai einen beleidigenden Brief mit rassistischen und islamfeindlichen Inhalten. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 24.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 (petrapau.de)

Am 14.10.2022 gingen bei der DITIB Zentralmoschee in Köln fünf E-Mails mit diskriminierenden und Beleidigenden Inhalten ein. Am 16.10.2022 folgte ein weiterer digitaler Brief mit ebenfalls islamfeindlichen Inhalten. Die Unbekannten Absender: innen äußern sich darin abwertend gegenüber dem Islam und die Muslime in Deutschland. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022 S. 17
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es in Köln am 07.11.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Die DITIB Zentralmoschee in Köln erhielt am 10.11.2022 eine E-Mail mit Drohungen. DITIB_Moscheeuebergriffe 2022.pdf (ditib-ads.de)