In Hannover kam es am 20.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In Hannover kam es am 14.09.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln §145 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
In der Nacht am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte setzten das Restaurant der Moschee mit Molotowcocktails in Brand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte verüben Brandanschlag auf eine Moschee – IslamiQ
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) ereignete sich am 09.12.2022 ein islamfeindlicher Angriff auf eine Moschee in Hannover. Der Vorfall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
In der Nacht am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover Opfer eines Angriffs. Unbekannte setzten das Restaurant von der Moschee mit Molotowcocktails in Brand. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannte verüben Brandanschlag auf eine Moschee – IslamiQ
Folgend auf den Brandanschlag am 30.05.2023 wurde die Ayasofya Moschee (IGMG) in Hannover am 26.07.2023 erneut angegriffen. Diesmal erhielt die Gemeinde einen Drohbrief mit einem Hakenkreuz, welche mit „NSU 2.0“ signiert wurde. „Euer Imbiss ist nur der Anfang. Wir kommen wieder“, heißt es in dem Brief. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Polizei zufolge fehle jede Spur zu den Tätern. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Verleumdung § 187 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Nach Brandanschlag – Moschee erhält Drohbrief mit NSU 2.0 ...