Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 03.01.2015 in Gelsenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 12.03.2016, in der Nacht zum Samstag, wurde Scheineteile an der Barabaros Yeni Moschee in Gelsenkirchen hinterlassen. Unbekannte Täter legten die Schweineüberreste vor den Eingang der Moschee ab. Gemeindemitglieder fanden die Überreste gegen 6.00 Uhr morgens, als sie zum Morgengebet gingen. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee waren zwei Personen zu sehen, die gegen 23.36 Uhr die Tierbestandteile vor der Moschee hinterlegten. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle