In Erfurt wurde am 05.03.2017 ein zehn Meter hohes Kreuz auf einem Baugrundstück der Ahmediyya-Gemeinde aufgestellt. In den darauffolgenden Tagen wurden weitere zehn Kreuze auf dem Baugelände angebracht. In einem Beitrag auf Facebook gaben sich die „Bürger für Erfurt“ als Initiatoren dieser Aktion zu erkennen. Die Kreuze wurden am 22.03.2017 entfernt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 27.07.2016 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 14.10.2014 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 12.08.2016 in Erfurt zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 kam es am 25.05.2018 in Erfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.