In der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden kam es am 18.04.2023 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei der ein Mann einen Koran in der Moschee anzündete. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Vorfall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ vermerkt und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf Foto: dpa
Am 14.04.2023 kam es laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom Bundestag auch in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Am 09.05.2023 kam es erneut zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Ein Mann versuchte die Moschee mit Benzin anzuzünden. Hierfür setzte er ein Regal mit einer brennbaren Flüssigkeit in Brand, wobei das Feuer von einem Gemeindemitglied gelöscht werden konnte. Nach misslungener Brandstiftung der Moschee wurde der 34-jährige polizeibekannte Mann, welcher für den Fall am 18.04.2023 ebenfalls verantwortlich war, in seiner Wohnung festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 20/8016 wurde der Fall unter der Kategorie „schwere Brandstiftung §306a StGB“ und unter dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ registriert. ...
Am 03.02.21 wurde die Außenfassade der Dresdener Fatih Moschee (DITIB) beschmiert. Unbekannte Täter malten eine gelb-rot-grüne „Flagge“ auf die Fassade und schrieben auf die rechte und linke Seite davon „Biji ypg“ (übersetzt: hoch lebe die ypg). Die Gemeindemitglieder bemerkten die Schmiererei am Morgen und informierten sofort den Vorstand, welcher wiederum die Polizei benachrichtigte. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Moschee war am 26.09.2016 Ziel eines Sprengstoffanschlags. Quelle
Am 04.03.2019 kam es zu einer Sachbeschädigung an der Fatih Moschee (DITIB) in Dresden. Unbekannte Täter schlugen gegen 14:00 Uhr drei Scheiben der Fatih Moschee ein. Während des Angriffs hielt sich niemand in der Moschee auf. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 28.08.2019 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.