Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/1939) kam es am 26.03.2022 in Castrop-Rauxel zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/1939 (petrapau.de)
Am 31.10.2023 erhielt die Mevlana Moschee (DITIB) in Dortmund einen Umschlag mit einer den Koran betreffenden Hassbotschaft. Verbrannte Koranseiten, Schweinefleisch und Fäkalien waren ebenfalls enthalten. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Meldungen|| DITIB ADS (ditib-ads.de)
Die Mevlana Moschee (DITIB) in Castrop-Rauxel wurde Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Moschee erhielt am 27.10.2023, als erste einer Serie kontinuierlicher Hassbotschaften an weiteren Moscheen, einen Briefumschlag mit einer Nachricht auf Deutsch und auf Türkisch, die wie folgt lautete: „Der verbrannte verfluchte Koran mit Hundescheiße, Schweinefleisch und Dreck! Der verfluchte Koran wo er hingehört, in den Dreck!“ Zudem enthielt der Umschlag einen verbrannten Koran, Schweinefleisch und Fäkalien. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Unbekannter schickt Moschee einen abgebrannten Koran – IslamiQ
Die IGMG Zentralmoschee in Castrop-Rauxel erhielt am 31.10.2023 als siebtes Ziel der Serie von islamfeindlichen Angriffen einen Umschlag mit Hassbotschaften und verbrannten Koranseiten sowie Schweinefleisch und Fäkalien. Der Staatschutz hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle: Weitere Briefe mit Hassbotschaften und Hundekot an Moscheen verschickt – IslamiQ
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 17.04.2016 in Castrop-Rauxel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)