Am 12.08.2014 wurde die Mevlana Moschee in Berlin-Kreuzberg in Brand gelegt. Gegen 22.50 Uhr umfasste das Feuer komplett den Neubau des Gebetshauses. Das Feuer konnte durch einen Großeinsatz der Feuerwehr gelöscht werden, hinterließ jedoch große Schäden. Das auf Holzpaletten gelagerte Baumaterial im Hinterhof, fasste durch zunächst unbekannten Gründen Feuer und ging auf das Gebäude rüber. Da die Feuerwehr keine defekte bei den Materialien feststellte, ging die Polizei von Brandstiftung nicht aus. Der Staatsschutz hatte die Ermittlungen übernommen jedoch stellten sie die Ermittlungen ergebnislos wieder ein.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898