Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 25.05.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Wuppertal. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „Links“ zugeordnet.
Quelle: Drucksache 20/4618
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf