Am 05.08.2024 drangen Unbekannte in eine DITIB Moschee in Lahr ein. Die bislang unbekannten Täter gelangten in die Büroräume der Moschee, wo sie Geld in dreistelliger Höhe entwendeten. Die Hintergründe sind derzeit unklar. Die Ermittlungen laufen.
Quelle: POL-OG: Lahr – Einbruch / Zeugen gesucht | Presseportal
In Essen kam es am 11.02.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Hockenheim zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)