Am 26.02.2020 erhielt der Zentralrat der Muslime (ZMD) einen Drohbrief. Das zweiseitige Schreiben ist in einem menschenverachtenden Duktus verfasst und enthält völkisch-rassistische Sprache. Der Verfasser bezieht sich darin auf den Anschlag in Hanau und erklärt, seit mehreren Jahren die Idee eines Anschlags auf Muslime zu verfolgen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898