Am 26.02.2020 erhielt der Zentralrat der Muslime (ZMD) einen Drohbrief. Das zweiseitige Schreiben ist in einem menschenverachtenden Duktus verfasst und enthält völkisch-rassistische Sprache. Der Verfasser bezieht sich darin auf den Anschlag in Hanau und erklärt, seit mehreren Jahren die Idee eines Anschlags auf Muslime zu verfolgen. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf