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Islamfeindliche Straftat auf Moschee/ Religionsstätte in Ibbenbüren

Veröffentlicht am 19/07/2019 Dokumentationsnummer: NW20170531ST

Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 31.05.2017 in Ibbenbüren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Beleidigung
Datum des Angriffes 31.05.2017
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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