Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 11.03.2018 in Leverkusen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 16.09.2026 wurde die Mevlana Moschee in Rastatt erneut Ziel eines Angriffs. Bislang unbekannte Täter beschmierten eine Säule auf dem Außengelände der Moschee mit Fäkalien. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Quelle (türkischsprachig)
Am 16.02.2024 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat, bei dem eine Moschee in Kassel zum Ziel wurde. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)