Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 15.01.2020 in Bochum zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung, § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 03.01.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 01.01.2020 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 26.07.2020 wurde die DITIB Ashab-i Kehf Moschee in Lügde Ziel eines Anschlags. Unbekannte Täter schlugen die Fenster mit Steinen ein. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Nachtrag: In der Bundestagsdrucksache 19/24774 k wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB
Am 19.06.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Herford einen Brief mit beleidigendem Inhalt. Das Schreiben wurde mit „anonym“ unterzeichnet. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/22886 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.