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Bedrohung in Bochum

Veröffentlicht am 05/10/2020 Dokumentationsnummer: NW20200115BO

Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 15.01.2020 in Bochum zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung, § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Bochum
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Bedrohung
Datum des Angriffes 15.01.2020
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

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