Am 18.03.2024 wurde eine Moschee in Rendsburg laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 Ziel einer islamfeindlichen Straftat. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Die DITIB Zentralmoschee in Recklinghausen wurde am 31.03.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/11292 wurde Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 04.02.2024 wurde die Eyüp Sultan Moschee in Leipzig Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quellen: 2011292.pdf (bundestag.de) DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Am 06.04.2024 soll ein 25-jähriger Mann den Eingangsbereich einer Moschee in Lingen während des Nachmittagsgebets verunreinigt haben. Die Polizei konnte den Täter daraufhin mithilfe von Zeugenaussagen fassen. Der Staatschutz ermittelt, da ein rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen werden kann. In der Bundestagsdrucksache wurde der Fall unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert, jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet. Quellen: Drucksache 20/11292 (bundestag.de) Staatsschutz ermittelt – Moschee in Lingen | NDR.de – Nachrichten – Niedersachsen
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 23.10.2020 in Kiel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: 1926358.pdf (bundestag.de)
Am 16.09.2024 erhielt die Frankfurter Falah Moschee einen Schreiben mit volksverhetzendem Inhalt. Der Staatsschutz ermittelt. In der Bundestagsdrucksache 20/14898 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich Rechts registriert. Quelle: POL-F: 240917 – 0912 Frankfurt – Ginnheim: Zettel mit volksverhetzendem Inhalt an … | Presseportal