Die Ulu Moschee (IGMG) in Bottrop wurde in der Nacht am 20.10.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Die Außenfassade der Moschee sowie der Zaun einer Firma neben der Moschee wurden mit der Aufschrift „Kill Islam“ beschmiert. Gemeindemitglieder entdeckten dies nach dem Morgengebet. Ermittlungen wurden aufgenommen. In der Bundestagsdrucksache wurde der Vorfall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert, wurde jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Quelle: „Kill Islam“ – Unbekannte beschmieren Außenfassade der Moschee – IslamiQ
Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd