ZURÜCK

Hausfriedensbruch in Schwelm

Veröffentlicht am 24/06/2020 Dokumentationsnummer: NW20191029EN

Laut Bundestagsdrucksache 19/19328 kam es am 26.10.2019 in Schwelm zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ReligionsstätteDer Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch § 123 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

WENN SIE INFORMATIONEN ZU DIESEM ANGRIFF HABEN, KÖNNEN SIE UNS KONTAKTIEREN
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Schwelm
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Hausfriedensbruch
Datum des Angriffes 29.10.2019
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis -

Haben Sie auch Informationen, die für unsere Dokumentation maßgeblich sind? Dann melden Sie sich bei uns!