Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 26.07.2021 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Die Yunus Emre Moschee in Landshut wurde am 21.01.2026 zum Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte hinterließen Schlachtabfälle eines Schweines in dem Briefkasten und auf dem Gelände der Moschee. Der Staatsschutz ermittelt wegen „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Quelle: https://www.zeit.de/news/2026-01/21/schweinereste-nahe-moschee