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Gemeinschädliche Sachbeschädigung in Dortmund

Veröffentlicht am 24/07/2019 Dokumentationsnummer: NW0171128DO

Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 28.11.2017 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Dortmund
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 28.11.2017
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Gemeinschädliche Sachbeschädigung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren -
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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