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Angriff auf eine Religionsstätte/Moschee in Attendorn

Veröffentlicht am 22/05/2019 Dokumentationsnummer: NW20150531OE

Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

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Bundesland Nordrhein-Westfalen
Ort Attendorn
Angegriffene Moschee -
Datum des Angriffes 31.05.2015
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe -
Verletzte -
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren deren Einrichtungen und Repräsentanten
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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