Am 22.04.2016 wurde die Assalam Moschee in Schwerin Ziel eines Angriffes.
Das vom Islamischen Bund in Schwerin e. V. betriebene Gebetshaus in der Anne-Frank-Straße wurde am Donnerstag in den frühen Abendstunden von Unbekannten mit Steinen beworfen. Dabei zerbrachen einige Fenster der Moschee. Da die Moschee zu der Zeit nicht besucht war, gab es keine Verletzte. Die Polizei ging von einem Zufall aus.
Quelle: FAIR
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898