Am 21.02.2020 stellte der Imam der DITIB Mevlana Moschee in Altena nach dem Nachmittagsgebet Exkremente an der Türklinke der Moscheetür fest. Zunächst erstattete er keine Anzeige. Erst als er am darauffolgenden Tag eine Tüte mit Exkrementen in der Motorhaube seines Wagens fand, alarmierte er die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf.
Quelle: DITIB
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf