In der Nacht von Freitag auf Samstag, 05.10.2019, brachen Unbekannte gewaltsam in eine Moschee in Braunschweig ein. Die Tür zum Büro wurde aufgebrochen und ein Schrank durchwühlt. Auch wurden sämtliche Schlüssel aus einem Kasten entnommen. Die unbekannten Täter versuchten, den Tresor im Büro der Moschee zu öffnen, was ihnen jedoch nicht gelang. Da nichts entwendet wurde, verständigte die Gemeinde die Polizei nicht.
Als jedoch in der darauffolgenden Nacht wiederum in die Moschee eingebrochen wurde, verständigten die Moscheeverantwortlichen die Polizei. Diese ermittelt nun wegen versuchten Einbruchdiebstahls.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf