Am 27.07.2023 erhielt die DITIB Moschee in Dieburg einen Drohbrief. Der Polizei zufolge handelte es sich um einen Brief mit verschwörungsnarrativem Inhalt, wobei der Staatsanwaltschaft Darmstadt zufolge keine ernst zu nehmende Drohung gegen die Dieburger Moschee vorlag. Die aktuellen Ermittlungen zeigen einen 34-jährigen Verdächtigen aus Oberbayern.
Quelle: Drohbrief gegen Moschee in Dieburg: Polizei ermittelt Tatverdächtigen
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf