Am 11.08.2014 wurde in das Gebetsraum eines Kulturvereines in Bielefeld (VIKZ) eingebrochen und in Brand gesetzt. Die unbekannten Täter brachen in die Moschee ein, stahlen aus der Gemeindekasse Geld und zündeten Koranexemplare an. Das Feuer ging auf die Teppiche und die Wandverkleidung rüber. Das Feuer wurde von einem Gemeindemitglied gesichtet, der in der Nähe war. Dieser kontaktierte den Vorsitzenden der Moschee worauf dieser dann die Polizei alarmierte. Die Polizei ging von keinem politisch motivierten Hintergrund aus. Der Angreifer wurde später gefasst. Ihm wurde keine politisch motivierte Straftat vorgeworfen. Es stellte sich jedoch später heraus, dass er rechtsextremistisches Gedanken vertrat.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf