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Diebstahl in Acherner Moschee

Veröffentlicht am 07/02/2024 Dokumentationsnummer:

Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden.

 

Quelle: Drucksache 20/4618

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Bundesland Baden-Württemberg
Ort Achern
Angegriffene Moschee -
Art des Angriffes Diebstahl
Datum des Angriffes 08.07.2022
Dachverband der Moschee
Schadenshöhe Keine Angabe
Verletzte keine Angaben
Wurde diese Moschee vorher angegriffen
Wurde die Tat in der PMK-Statistik erfasst? Ja
Tatmotiv im Ermittlungsverfahren Keine Zuordnung
Ergebnis des Ermittlungsverfahren Keine Angabe
Ergebnis des Hauptverfahren
Aufklärungsergebnis Keine Angabe

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