Am 11.10.2019 kam es in IGMG-Moschee in Braunschweig zu einem Vorfall während des Freitagsgebets. Nach der Freitagspredigt erhob sich ein Mann, bat um Aufmerksamkeit und schrie, dass er von Gott komme, und das Gebet vom Satan sei. Der Vorsitzende der Gemeinde intervenierte und hinderte den Mann daran, das Gebet weiter zu stören. Von dem Vorfall gibt es Videoaufnahmen. Danach handelten drei Personen gemeinsam. Während die eine Person den Gottesdienst mit seinen Ausrufen störte, stellte ein weiterer Mann Aufnahmen mit seinem Handy her, und ein dritter Mann begleitete sie. Das Vorgehen ...
In der Türkisch-Islamische Gemeinde zu Wolfenbüttel e.V. ereignete sich am Freitag den, 11.10.2019, in der Moschee folgender Vorfall während des Freitagsgebets: Nach der Predigt stand ein Mann auf, versuchte das Mikrofon zu ergreifen und schrie: „Ihr seid Muslime, ich muss was sagen. Ihr müsst mir zuhören. Setzt euch alle hin, ihr müsst mir zuhören!“. Da viele Personen zum Gebet aufgestanden waren, gab es ein Durcheinander. Die Person rief weiter: „Wenn ihr Muslim seid, ihr dürft nicht beten mit Teppich. Das ist alles von Satan. Ihr seid keine richtigen Muslime, ihr dürft ...
Am 09.07.2019 kam es in Goslar zu einem Angriff auf die IGMG El-Aksa Moschee. Unbekannte Täter schlugen die Scheiben der Moschee ein. Die Gemeinde verständigte die Polizei. Diese nahm den Fall auf.

Am 01.01.2020 gegen 22:00 Uhr wurde neben der Selimiye Moschee (IGMG) in Hannover-Misburg eine deutsche Ausgabe des Korans verbrannt. Die deutsche Übersetzung, die der Täter sich selbst besorgt hatte, zerriss dieser, bevor er die Seiten in Brand setzte. Gegen den Tatverdächtigen, einen 55-jährigen Mann, hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts auf Störung der Religionsausübung“ eingeleitet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 20.08.2019 in Bad Iburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 16.05.2019 in Lauenförde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.