Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 19.04.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 01.03.2020 in Göttingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung, § 303 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 03.01.2020 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 kam es am 09.09.2018 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 23.04.2017 in Lüchow zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 19.08.2018 wurde die DITIB Moschee in Nordenham mit rassistischen Aufklebern versehen. Unbekannte Täter klebten an die Tür und die Fenster der Außenfassade Sticker mit den Schriftzügen „Ausländer raus“ und „Good Night Islamistic Pride“. Die Gemeinde benachrichtigte die Polizei. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle: DITIB