Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 04.07.2019 in Schwerin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 06.05.2019 in Rostock zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 04.02.2017 in Anklam zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 02.03.2019 in Schönfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 19.02.2019 haben Unbekannte Tiergliedmaßen eines Schweins auf das Baugelände der Rostocker Moschee gelegt. Die Polizei ermittelt. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/3917 wurde am 08.06.2018 eine Moschee/Religionsstätte in Sundhagen angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert, dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und als islamfeindliche Straftat klassifiziert.