Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.08.2017 in Burglengenfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Versuch der Beteiligung § 30 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 07.04.2017 in Buchloe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262
Laut Bundestagsdrucksache 18/13330 kam es am 03.04.2017 in Marktoberdorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Urkundenfälschung § 267 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Am 11.07.2019 ging in München an das Islamische Zentrum in Freimann per E-Mail eine Bombendrohung ein. Zeitgleich ging an die Haci-Bayram-Moschee der DITIB in Pasing ebenfalls eine E-Mail ein. Womit genau gedroht wurde, wollte die Polizei nicht bekannt geben. Sie sprach aber davon, dass eine „Gefahrenlage“ angekündigt worden sei. Die Moscheen wurden geräumt und die Bereiche um sie herum abgesperrt. Allerdings konnte die Polizei nichts finden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit, ob es einen Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegenüber den Moscheen in Iserlohn und Köln gibt, ...

Am 11.07.2019 ging in München-Pasing per E-Mail an die Haci Bayram Gemeinde der DITIB eine Bombendrohung ein. Zeitgleich ging an das Islamische Zentrum in Freimann ebenfalls eine E-Mail ein. Womit genau gedroht wurde, wollte die Polizei nicht bekannt geben. Sie sprach aber davon, dass eine „Gefahrenlage“ angekündigt worden sei. Die Gebäude wurden geräumt und die Umgebung um sie herum abgesperrt. Allerdings konnte die Polizei nichts finden. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen und prüft derzeit, ob es einen Zusammenhang mit den Bombendrohungen gegenüber den Moscheen in Iserlohn und Köln gibt. ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 18.03.2019 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.