Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 27.10.2015 in Hof zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 06.09.2015 in Memmingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 19.01.2015 in Kempten (Allgäu) am Rhein zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/12535 kam es am 22.02.2017 in Memmingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Am 07.02.2017 wurde der Neubau der Ahmadiyya Gemeinde in Augsburg-Oberhausen von Unbekannten beschmiert. Die Tat geschah zwischen 22.00 und 07.00 Uhr am Morgen des darauffolgenden Tages. Die neu gestrichene Außenfassade wurde mit schwarzer Farbe und den Schriftzügen „Wer baut Kirchen in der Türkei – Deutsche wacht auf“ besudelt. Die Polizei geht nur von einem Einzeltäter aus aus. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 24.06.2015 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandstiftung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.