Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.05.2019 in Deggendorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 04.04.2019 in Deggendorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 10.02.2019 in Thannhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 17.10.2014 kam es zu einer Sachbeschädigung an dem Türkisch Islamischen Kulturverein (DITIB) in Oberschroffen/Altötting. Unbekannte beschmierten eine der Wände des Moscheegebäudes mit Hakenkreuzen und einem rechtsradikalen Schriftzug. Quelle

Am 04.10.2019 wurde das Islamische Zentrum München Ziel eines Angriffs. Der Täter beschädigte im Vortragsraum der Moschee die Wände und das Fenster sowie die Heizungsabdeckung. Der Mann hatte einen Tag zuvor, am Tag der offenen Moschee, die Moschee besucht. Er verhielt sich laut Angaben der Gemeindemitglieder schon zu diesem Zeitpunkt auffällig. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter fest. Die Gemeinde schließt eine rassistische Motivation aus. Die Moschee erhielt am 11.07.2019 eine Bombendrohung.
Am 28.09.2015 wurde die IGMG-Moschee in Erding beschmiert. Quelle: Fair