Am 02.01.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/6790 in Bretzfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat §89a StGB“ registriert. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006790.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 22.09.2021 in Offenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 11.07.2021 in Aldingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.
Am 09.07.2021 erhielt die Aksa Moschee (IGMG/Islamrat) in Birbach einen Brief mit beleidigenden Inhalten. Das Schreiben enthielt islamfeindliche Aussagen und Beleidigungen. Die Gemeinde verständigte die Polizei. Quelle
Am 17.09.2021 wurde die Aksa Moschee (IGMG/Islamrat) in Biberach erneut Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter klebten Sticker mit islamfeindlichen und beleidigenden Inhalten an das Eingangstor der Moschee. Die Polizei wurde verständigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Die IGMG Moschee in Biberach erhielt einige Monate zuvor einen Drohbrief. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/31846 kam es am 13.05.2021 in Wangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.