Am 19.03.2018 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm Ziel eines Anschlags. Gegen 3 Uhr bewarfen die Täter die Moschee mit Molotow-Cocktails. Sie warfen den Brandsatz gegen ein Fenster im Erdgeschoss und setzten einen Teil der Moschee in Brand. Am Tatort wurden später mehrere unbenutzte Molotow-Cocktails gefunden. Während der Tat hielt sich niemand im Gebäude der Moschee auf.
Die Polizei konnte insgesamt sechs Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren als Täter ermitteln.
Das Ulmer Landgericht verurteilte nun drei der Männer wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten. Zwei Männer erhielten Bewährungsstrafen; einer von ihnen kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung davon.
Update 01.12.2019
Vier der Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein. Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs verwarf nun die Revision als unbegründet. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf