Am 19.03.2018 wurde die Osman Gazi Moschee (Islamrat/IGMG) in Ulm Ziel eines Anschlags. Gegen 3 Uhr bewarfen die Täter die Moschee mit Molotow-Cocktails. Sie warfen den Brandsatz gegen ein Fenster im Erdgeschoss und setzten einen Teil der Moschee in Brand. Am Tatort wurden später mehrere unbenutzte Molotow-Cocktails gefunden. Während der Tat hielt sich niemand im Gebäude der Moschee auf.
Die Polizei konnte insgesamt sechs Männer im Alter von 18 bis 27 Jahren als Täter ermitteln.
Das Ulmer Landgericht verurteilte nun drei der Männer wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Brandstiftung zu Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten. Zwei Männer erhielten Bewährungsstrafen; einer von ihnen kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung davon.
Update 01.12.2019
Vier der Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein. Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs verwarf nun die Revision als unbegründet. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898