Am 11.10.2014 wurde ein Brandanschlag auf die Vahdettin Moschee in Bad Salzuflen-Schötmar, verübt. Gegen 2.40 Uhr wurde der Eingang der Vahdetin Moschee, dessen oberen Stockwerke als Wohnungen genutzt werden, in Brand gesetzt. Das Feuer hinderte den Menschen die Flucht nach draußen. Die Feuerwehr musste 8 Menschen aus dem Gebäudekomplex retten. Ein verbrannter Benzinkanister, der am Tatort gefunden wurde, führte die Polizei zu den Tätern im Alter zwischen 21 und 29 Jahren. Die Männer wurden des versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung oder Beihilfe vor Gericht geführt. Einer der Männer (29) wurde als Haupttäter identifiziert. Diesem wurde ein Haftbefehl erlassen. Einige der anderen Täter wurden durch ihr Geständnis und eine Kaution freigelassen. Als Motiv des Haupttäters gaben die Ermittler eine „spontane Radikalisierung“ an. Der Haupttäter habe sich durch die Berichte über Auseinandersetzungen in Syrien zu der Tat hinreißen lassen. Die Männer sollen aus religiös und politisch motivierter Antipathie gegen muslimische und türkische Personen und Einrichtungen gehandelt haben, hieß es in der Anklage.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf