Am 11.10.2014 wurde ein Brandanschlag auf die Vahdettin Moschee in Bad Salzuflen-Schötmar, verübt. Gegen 2.40 Uhr wurde der Eingang der Vahdetin Moschee, dessen oberen Stockwerke als Wohnungen genutzt werden, in Brand gesetzt. Das Feuer hinderte den Menschen die Flucht nach draußen. Die Feuerwehr musste 8 Menschen aus dem Gebäudekomplex retten. Ein verbrannter Benzinkanister, das am Tatort gefunden wurde, führte die Polizei zu den Tätern im Alter zwischen 21 und 29 Jahren handelte. Die Männer wurden des versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung oder Beihilfe vor Gericht geführt. Eines der Männer (29) wurde als Haupttäter identifiziert. Diesem wurde ein Haftbefehl erlassen. Einige der anderen Täter wurden durch ihr Geständnis und einer Kaution frei gelassen. Als Motiv des Haupttäters gaben die Ermittler eine „spontane Radikalisierung“ an. Der Haupttäter habe sich durch die Berichte über Auseinandersetzungen in Syrien zu der Tat hinreißen lassen. Die Männer sollen aus religiös und politisch motivierter Antipathie gegen muslimische und türkische Personen und Einrichtungen gehandelt haben, hieß es in der Anklage.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898