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Am 15.12.2015 wurde auf die DITIB Moschee in Stuttgart-Feuerbach ein Brandanschlag verübt. Mehrere Personen warfen Steine und Molotowcocktails auf das Gebäude. Der so ausgelöste Brand verursachte einen Sachschaden in Höhe von ca. 80.000,00 €. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand.
Die Polizei ging von einer politisch motivierten Tat aus. Wenige Tage nach der Tat tauchte im Internet ein Bekennerschreiben auf, das von der Polizei als höchstwahrscheinlich echt eingestuft wurde. Das sogenannte „Baran-Dersim-Rachekommando“ räumte darin die Tat ein.
Die Polizei nahm im Februar 2016 einen 20-jährigen Stuttgarter in Haft, der in Verdacht stand an dem Anschlag auf die Moschee beteiligt zu sein. In einem anschließenden Strafverfahren wurde er jedoch im November 2016 vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung freigesprochen. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der nun 21-Jährige an der Tat beteiligt war.
In Steinfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 am 22.05.2024 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 08.05.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898