Yazı koordinatları (Lat-Long) eksik!
Am 15.12.2015 wurde auf die DITIB Moschee in Stuttgart-Feuerbach ein Brandanschlag verübt. Mehrere Personen warfen Steine und Molotowcocktails auf das Gebäude. Der so ausgelöste Brand verursachte einen Sachschaden in Höhe von ca. 80.000,00 €. Verletzt wurde bei dem Anschlag niemand.
Die Polizei ging von einer politisch motivierten Tat aus. Wenige Tage nach der Tat tauchte im Internet ein Bekennerschreiben auf, das von der Polizei als höchstwahrscheinlich echt eingestuft wurde. Das sogenannte „Baran-Dersim-Rachekommando“ räumte darin die Tat ein.
Die Polizei nahm im Februar 2016 einen 20-jährigen Stuttgarter in Haft, der in Verdacht stand an dem Anschlag auf die Moschee beteiligt zu sein. In einem anschließenden Strafverfahren wurde er jedoch im November 2016 vom Landgericht Stuttgart vom Vorwurf des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung freigesprochen. Das Gericht konnte nicht feststellen, dass der nun 21-Jährige an der Tat beteiligt war.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf