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Am 28.08.2015 wurde auf die VIKZ-Moschee in Hagen ein Brandanschlag verübt. Eine Person betrat am Morgen den Gebetsraum und zündete Schulungshefte an. Der Jugendwart der Moschee entdeckte den Brand und löscht ihn mit Wasser. So verhinderte er ein Ausbreiten des Feuers auf weitere Teile der Moschee.
Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd