Am 11.07.2019 ging beim Vorstand der DITIB-Moschee in Iserlohn eine E-Mail mit einer Bombendrohung ein. Darin wurde vor einer Bombe gewarnt, die am Haupteingang der Moschee deponiert worden sei. Die Polizei sperrte das Gebiet um die Moschee ab und evakuierte die Einwohner. Nach einem Großeinsatz wurde die Polizei nicht fündig. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz in Hagen übernommen. Geprüft wird auch, ob es einen Zusammenhang zu den Bombendrohungen gegenüber den Moscheen in Köln und München gibt.
Der Fall wurde in der Bundestagsdrucksache 19/15647 unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 20/182 kam es am 05.06.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung §303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000182.pdf

Am 08.11.2024 wurde die Kölner Zentralmoschee Ziel eines Angriffs. Laut dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle der DITIB erhielt die Moschee einen Anruf mit verleumderischem Inhalt. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd