Am 08.02.2017 wurden zum wiederholten Mal die Hinweisschilder der DITIB-Moschee in Memmingen mit Hakenkreuzen besprüht. Bereits im Jahr 2016 gab es ähnliche Vorfälle in Hinblick auf die Moschee. So wurden am 15.04.2016 und am 21.04.2016 ebenfalls Hakenkreuze auf die Hinweisschildern angebracht. Quelle
Am 02.02.2017 erhielt eine IGMG Moschee in Gelsenkirchen einen „Hassbrief“. Das Schreiben enthielt rassistischen Beleidigungen. Es wurde Strafanzeige bei der Polizei wegen des Briefes gestellt. Quelle: Fair

Am 10.09.2019 kam es an der Veysel-Karani Moschee des Islamischen-Kulturvereins in Schleswig erneut zu einer Sachbeschädigung. Ein 34-Jähriger wurde gegen 19.55 Uhr, unmittelbar nach dem Vorfall, von der Polizei festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 14.11.2018 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 14.06.2017 in Petersberg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Die Tat wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/987 kam es am 07.07.2017 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstiges“ zugeordnet.